Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

J&J Exclusive Logistik GmbH & Co. KG

Premium Fahrzeugtransporte für höchste Ansprüche


§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Transportleistungen der
    J&J Exclusive Logistik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine gesonderten Regelungen getroffen werden.


§2 Vertragsabschluss und Leistungsvereinbarung

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail / WhatsApp) oder
    • tatsächliche Durchführung des Transportes
      zustande.
  3. Maßgeblich für Art, Umfang und Preis der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


§3 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt spezialisierte Fahrzeugtransporte im offenen oder geschlossenen Premium-Fahrzeugtransporter.
  2. Transportiert werden insbesondere:
    • Oldtimer und Sammlerfahrzeuge
    • Luxus- und Supersportfahrzeuge
    • Motorsportfahrzeuge
    • Neufahrzeuge
    • Leasingrückläufer
  3. Der Transport erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt, ohne dass hieraus eine verschuldensunabhängige Haftung abgeleitet werden kann.
  4. Besondere Anforderungen (z. B. nicht rollfähige Fahrzeuge, extrem tiefergelegte Fahrzeuge, Sondermaße) sind vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.


§4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Das Fahrzeug ist fahrbereit, betriebssicher und transportsicher zu übergeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
    • Vorschäden vollständig anzugeben,
    • lose oder wertvolle Gegenstände zu entfernen,
    • technische Besonderheiten mitzuteilen,
    • bei Abholung/Übergabe erreichbar zu sein.
  3. Nicht angezeigte Vorschäden gelten im Zweifel als nicht vorhanden.
  4. Für Schäden, die aus unzureichender Information resultieren, haftet der Auftraggeber.


§5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, wenn nicht anders vereinbart, nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt:
    • angemessene Vorauszahlungen zu verlangen,
    • bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten,
    • ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug gemäß § 273 BGB auszuüben.


§6 Stornierung und Ausfallgebühren

  1. Eine Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail / WhatsApp ausreichend).
  2. Bei Stornierung einer bereits bestätigten Tour weniger als 48 Stunden vor der geplanten Abholung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Frachtpreises fällig.
  3. Erfolgt die Stornierung mehr als 48 Stunden vor Abholung, behält sich der Auftragnehmer vor, bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
  4. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung.
  5. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§7 Haftung

  1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtrecht).
  2. Die Haftung ist gesetzlich begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung.
  3. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht:
    • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
    • zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  4. Für folgende Schäden wird keine Haftung übernommen:
    • nicht dokumentierte Vorschäden
    • Schäden durch technische Defekte
    • Schäden durch lose oder im Fahrzeug befindliche Gegenstände
    • Wertminderung ohne Substanzschaden
  5. Offensichtliche Schäden sind bei Übergabe schriftlich festzuhalten. Verdeckte Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.


§8 Termine und höhere Gewalt

  1. Abhol- und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden.
  2. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere:
    • extreme Wetterbedingungen
    • Verkehrsstörungen
    • behördliche Anordnungen
    • technische Defekte trotz ordnungsgemäßer Wartung
      entbinden für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
  3. Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


§9 Versicherung

  1. Der Transport erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Frachtführerhaftung.
  2. Eine zusätzliche Transportversicherung über den gesetzlichen Haftungsrahmen hinaus kann auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis abgeschlossen werden.
  3. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Vollkaskodeckung.


§10 Gerichtsstand und Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers.


§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.