Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
J&J Exclusive Logistik GmbH & Co. KG
Premium Fahrzeugtransporte für höchste Ansprüche
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Transportleistungen der
J&J Exclusive Logistik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“). - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine gesonderten Regelungen getroffen werden.
§2 Vertragsabschluss und Leistungsvereinbarung
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail / WhatsApp) oder
- tatsächliche Durchführung des Transportes
zustande.
- Maßgeblich für Art, Umfang und Preis der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§3 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt spezialisierte Fahrzeugtransporte im offenen oder geschlossenen Premium-Fahrzeugtransporter.
- Transportiert werden insbesondere:
- Oldtimer und Sammlerfahrzeuge
- Luxus- und Supersportfahrzeuge
- Motorsportfahrzeuge
- Neufahrzeuge
- Leasingrückläufer
- Der Transport erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt, ohne dass hieraus eine verschuldensunabhängige Haftung abgeleitet werden kann.
- Besondere Anforderungen (z. B. nicht rollfähige Fahrzeuge, extrem tiefergelegte Fahrzeuge, Sondermaße) sind vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.
§4 Pflichten des Auftraggebers
- Das Fahrzeug ist fahrbereit, betriebssicher und transportsicher zu übergeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Vorschäden vollständig anzugeben,
- lose oder wertvolle Gegenstände zu entfernen,
- technische Besonderheiten mitzuteilen,
- bei Abholung/Übergabe erreichbar zu sein.
- Nicht angezeigte Vorschäden gelten im Zweifel als nicht vorhanden.
- Für Schäden, die aus unzureichender Information resultieren, haftet der Auftraggeber.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, wenn nicht anders vereinbart, nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt:
- angemessene Vorauszahlungen zu verlangen,
- bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten,
- ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug gemäß § 273 BGB auszuüben.
§6 Stornierung und Ausfallgebühren
- Eine Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail / WhatsApp ausreichend).
- Bei Stornierung einer bereits bestätigten Tour weniger als 48 Stunden vor der geplanten Abholung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Frachtpreises fällig.
- Erfolgt die Stornierung mehr als 48 Stunden vor Abholung, behält sich der Auftragnehmer vor, bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Haftung
- Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtrecht).
- Die Haftung ist gesetzlich begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung.
- Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
- zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Für folgende Schäden wird keine Haftung übernommen:
- nicht dokumentierte Vorschäden
- Schäden durch technische Defekte
- Schäden durch lose oder im Fahrzeug befindliche Gegenstände
- Wertminderung ohne Substanzschaden
- Offensichtliche Schäden sind bei Übergabe schriftlich festzuhalten. Verdeckte Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
§8 Termine und höhere Gewalt
- Abhol- und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden.
- Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere:
- extreme Wetterbedingungen
- Verkehrsstörungen
- behördliche Anordnungen
- technische Defekte trotz ordnungsgemäßer Wartung
entbinden für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
- Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§9 Versicherung
- Der Transport erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Frachtführerhaftung.
- Eine zusätzliche Transportversicherung über den gesetzlichen Haftungsrahmen hinaus kann auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Aufpreis abgeschlossen werden.
- Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Vollkaskodeckung.
§10 Gerichtsstand und Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.